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FAQ

Woran erkenne ich einen Wasserrohrbruch?

Wasserflecken an Decken und Wände sind meist ein deutliches Zeichen für einen Wasserrohrbruch. Häufig bildet sich nach längerer Zeit Schimmel hinter Schränken, Tapeten und Bildern. Ein erhöhter Wasserverbrauch oder ein Druckabfall können auf eine Leckage hindeuten. Dreht sich die Wasseruhr, obwohl kein Wasser läuft, ist das auch oft ein Anzeichen.

Wie gehe ich bei einem Wasserschaden vor?

Wenn Sie einen Wasserschaden bemerken, bei dem akuten Wasser austritt, stoppen Sie zuerst die Wasserzufuhr und drehen den Haupthahn zu. Manchmal kann es sinnvoll sein den Strom abzustellen, um Personenschäden oder Kurzschlüsse zu vermeiden. Kleinere Mengen Wasser können Sie einfach selbst aufwischen. Bei größeren Wassermengen helfen wir Ihnen gerne mit unseren leistungsstarken Pumpen und Wassersaugern. 
Melden Sie Ihren Schaden in Absprache mit der Versicherung (siehe „Wer trägt die Kosten“) bei uns, damit der Schaden nicht größer wird und wir Ihnen schnellstmöglich helfen können.

Wie stelle ich die Ursache bei einem Wasserschaden fest?

Oftmals ist die Ursache für einen Wasserschaden nicht sofort feststellbar. Spezialisierte Betriebe für Leckortung und Bautrocknungsbetriebe finden mit einer großen Bandbreite an Suchmethoden schnell und effizient die Ursache. Sobald das Leck gefunden wurde, kann mit einer gründlichen technischen Trocknung begonnen werden.

Wann ist eine Dämmschichttrocknung erforderlich?

Eine Estrich-Dämmschichttrocknung ist erforderlich, wenn zwischen Estrich und Betonplatte Feuchtigkeit in die Dämmschicht gelangt ist. Dieses erkennt man häufig an aufsteigender Feuchtigkeit an den Wänden. Sollte Feuchtigkeit von der Decke herabtropfen, kann auch die Dämmschicht im darüberliegenden Geschoss betroffen sein. Eine feuchte Dämmschicht isoliert nicht mehr. Durch die Trocknung erhält sie ihre ursprüngliche Funktion wieder zurück.

Wer trägt die Kosten?

Sobald Sie einen Wasserschaden festgestellt haben, informieren Sie Ihre Versicherung über den Schaden. Hilfreich sind dabei Fotos von den betroffenen Stellen. Für Schäden am Gebäude ist Ihre Gebäudeversicherung zuständig. Diese bezahlt in der Regel z. B. die Estrich-Dämmschichttrocknung und alle sonstigen Trocknungsmaßnahmen. Außerdem werden Schäden am Bodenbelag etc. übernommen. Sollten Möbel und andere Gegenstände vom Wasser betroffen sein, bezahlt in der Regel Ihre Hausratversicherung. Wichtig ist hierbei immer die Ursache des Wasserschadens. Für äußere Einflüsse wie Starkregen benötigen Sie zusätzlich eine Elementarversicherung.

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